Wenn man ein Briefkastenschild “Bitte keine Werbung” an seinem Briefkasten anbringt -urteile der Bundesgerichtshof 1988- so reicht das aus, um unmissverständlich erkennbar zu machen, dass man keine Werbung in deinem Breikasten wünscht. Wird dennoch Werbung eingeworfen, so der BGH weiter, verstößt man gegen das Persönlichkeitsrecht. Dahingegen ist Werbung, die persönlich an den Empfänger adressiert wurde vom Postboten einzuwerfen. Dazu ist Dieser sogar verpflichtet. Denn immerhin steht eine Person und eine Adresse darauf und gilt somit als normale Briefzustellung, auch wenn klar zu erkennen ist, dass es sich dabei um eine Werbesendung handelt. Es ist jedoch nicht an dem Postboten zu entscheiden, welche persönlichen Briefe man empfangen möchte und welche nicht. Dennoch Werbung im Briefkasten, was tun?Wenn ein Briefkastenschild “Bitte keine Werbung” vorhanden ist und dennoch jemand nicht persönlich adressierte Werbung in den Briefkasten wirft, ist dies, wie bereits erwähnt, eine Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Doch was kann man nun dagegen tun, und kann man hier rechtlich dagegen vorgehen? Natürlich kann man das. Denn seine Rechte, auch wenn sie noch so unbedeutend erscheinen, darf man immer wahrnehmen und vertreten. Allerdings muss dem Austräger auch unmissverständlich klar gewesen sein, dass keine Werbung eingeworfen werden soll. Ein Briefkastenschild mit “Bitte keine Werbung” ist hier wohl der einfachste Weg um klar zu machen, dass keine Werbung gewünscht wird. Alternativ könnte man sich auch an das Unternehmen wenden, für welche geworben wird. Zum Beispiel ein Pizza-Lieferdienst. Es ist dem Werbeempfänger überlassen auf welchem Weg er dies tut. Das hat auch das Landgericht Lüneburg entschieden (AZ 4 S 44/41). Wenn man trotz Briefkastenschild Keine Werbung aufkleber, oder einem entsprechenden Widerspruch beim Unternehmen, Werbung erhält, kann man gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch bei dem entsprechenden Unternehmen gelten machen. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, kann man mit einem Anwalt klären. In der Regel reicht es jedoch aus, mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen unklar zu machen, dass man ein entsprechendes namensschild Briefkasten angebracht hatte. |
